imo-smart in Produktionshalle
imoberdorf AG

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen


Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit nichts anderes schriftlich festgelegt ist. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, wenn sie von der imoberdorf AG ausdrücklich und schriftlich angenommen wurden.

1. Lieferzeit

1.1. Die Lieferzeit beginnt ab Ausstelldatum der Auftragsbestätigung und bei Vorliegen des bereinigten Lastenheftes zu laufen.
1.2. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen,
• wenn die imoberdorf AG die Angaben, die zur Vertragserfüllung benötigt werden, vom Besteller nicht rechtzeitig erhält, oder wenn der Besteller nachträglich Änderungen oder Ergänzungen verlangt und damit eine Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht;
• wenn Hindernisse auftreten, auf die die imoberdorf AG keinen Einfluss hat, wie beispielsweise behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, verzögerte Zahlungseingänge, Aufruhr, Krieg, Streik, Unfälle und andere erhebliche Betriebsstörungen; Epidemien, Naturereignisse; terroristische Aktivitäten. Die Vertragsparteien passen in solchen Fällen den Vertrag in gegenseitiger Absprache an.
• Angegebene Liefertermine beziehen sich nur auf den Bau der Maschine. Etwaige ergänzende Prozesse und Arbeiten werden zusätzlich offeriert und können zu Änderungen von Lieferzeit und Preis führen.

2. Zahlungsbedingungen

2.1. Für Maschinen gemäss Angebot.
2.2. Für Ersatzteile und Reparaturen:
Bestellwert bis CHF 20'000: 100 % nach erfolgter Lieferung Bestellwert über CHF 20'000: 50% bei Bestellung; 50% nach erfolgter Lieferung
2.3. Für Servicedienstleistungen
Bestellwert bis CHF 20'000: 100 % nach Ende der Servicedienstleistung Bestellwert über CHF 20'000: Wöchentliche Verrechnung der effektiven Kosten
2.4. Allgemein gültige Zahlungsfrist: 30 Tage netto, ohne Abzug
2.5. Bankgarantien sind nur bis zur Lieferung der Ware gültig und müssen bei Aufforderung per Einschreiben zurückgesandt werden. Die Kosten für die Ausstellung von Bankgarantien werden separat in Rechnung gestellt.

3. Eigentumsvorbehalt

Die Ware, Maschinen wie Ersatzteile, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der imoberdorf AG.

4. Warenmindestbestellwert

Der Warenmindestbestellwert beträgt CHF 200.-.

5. Incoterms 2010

Für Lieferungen gilt FCA Oensingen, ohne Verpackung und Konservierung, soweit nichts anderes bestimmt wird.

6. Form der Bestellung

Bestellungen werden generell nur in schriftlicher Form akzeptiert. Speziell die Übernahme eventueller Mehrkosten für Serviceeinsätze oder Expresslieferungen muss vom Kunden vorgängig schriftlich bestätigt werden.

7. Währung

7.1. Preise in Fremdwährungen basieren auf dem aktuellen Tageskurs. Weicht der aktuelle Tageskurs am Tag der Rechnungsstellung um mehr als 2 % ab, wird der Preis entsprechend angepasst.

8. Angebotsgültigkeit, Liefertermine

8.1. Angebote haben eine technische und preisliche Gültigkeit von 3 Monaten ab Ausstellung.
8.2. Bei den Lieferterminen für Ersatzteile und Servicedienstleistungen handelt es sich um Richttermine. Bei Ersatzteilen bleibt der Zwischenverkauf vorbehalten. Liefertermine für Maschinen werden an der Endverhandlung verbindlich fixiert.

9. Gewährleistung

9.1. Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, beträgt die Gewährleistungsdauer von Maschinen 2'000 Betriebsstunden, jedoch maximal 12 Monate ab Aufnahme des Testbetriebs beim Kunden. Eine Verlängerung der Gewährleistungsdauer ist nur mit Bestellung unserer Option „Garantieverlängerung“ möglich. Die Gewährleistung für Ersatzteile oder Baugruppen beträgt 3 Monate und beginnt mit Abgang der Ware ab Werk.
9.2. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte ohne vorgängige, schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornehmen, oder wenn der Besteller bei Auftreten eines Mangels nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Imoberdorf AG Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
9.3. Die imoberdorf AG verpflichtet sich, alle Teile, die nachweislich infolge fehlerhaftem Material, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach ihrer Wahl nachzuarbeiten oder zu ersetzen. Ausgetauschte fehlerhafte Teile gehen in das Eigentum der imoberdorf AG über und sind vom Besteller kostenlos zurückzusenden.
9.4. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Material und Arbeitsstunden. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Verschleissteile wie Riemen, Falten-bälge, Stossdämpfer, hydraulische Druckspeicher und vergleichbare Teile sowie Komponenten mit begrenzter Lebensdauer wie HF-Spindeln. Ebenfalls ausgenommen sind Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft sowie Transportkosten, Verpackung und Versicherung. Ersatz- und Verschleissteile sind in der Betriebsanleitung der Anlage definiert.
9.5. Für ersetzte und in Gewährleistung reparierte Teile sowie für die ausgeführten Reparaturarbeiten beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 3 Monate ab Lieferung, Ersatz oder beendete Reparaturarbeiten.

10. Haftungsbegrenzung

Weitergehende Haftungen als die in 9. aufgeführten, insbesondere wegen Produktionsausfall oder dadurch entstehende Auswärtsfertigung, sowie alle sonstigen Vermögensschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Ausführung

imoberdorf-Maschinen werden entsprechend den EG-Richtlinien ausgeführt. Über die EG-Richtlinien hinausgehende Anpassungen und/oder Ergänzungen sind aufpreispflichtig.

12. Technische Änderungen

Technische Änderungen durch Weiterentwicklungen und Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik, die die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht mindern, bleiben vorbehalten.

13. Technische Verfügbarkeit

Damit die im Vertrag zugesicherte Verfügbarkeit gewährleistet werden kann, muss der Besteller ein von der imoberdorf AG vorgeschlagenes Ersatzteilpaket an Lager halten.

14. Aufnahme des Testbetriebs

Voraussetzung für den Testbetrieb sind qualitativ funktionelle Teile. Der Testbetrieb darf ausschliesslich durch Personal der imoberdorf AG oder ausdrücklich hierfür geschultes Personal des Bestellers erfolgen und nicht vor einer vorgängig abgeschlossenen, protokollierten und vom Sicherheitsbeauftragten unterzeichneten Vor-Sicherheitsabnahme beginnen. Die Anlage darf im Testbetrieb nicht durch das ordentliche Produktionspersonal betrieben werden.

15. Teileproduktion (Aufnahme des Serienbetriebs)

Voraussetzung für die Aufnahme des Serienbetriebs sind eine abgeschlossene Vor- und Endabnahme, die Sicherheitsabnahme sowie die Unterzeichnung der zugehörigen Abnahmeprotokolle durch den Projektleiter und den Sicherheitsbeauftragten.

16. Probenmaterial und Messmitte

Probenmaterial in genügender Menge sowie die für die Prüfung des Abnahmeteils notwendigen Messmittel müssen vom Besteller rechtzeitig angeliefert werden. Die Kosten für die Lieferung inkl. Verzollung und Versicherung gehen zu Lasten des Bestellers.

17. Exportkontrolle

Die von der imoberdorf AG gelieferten Produkte unterliegen der Schweizer Exportkontrolle (Güterkontrollgesetz GKG SR 946.202, Güterkontrollverordnung GKV SR 946.202.1). Ohne die ausdrückliche Zustimmung der imoberdorf AG darf das Produkt ausschliesslich für die in unseren Dokumenten beschriebenen Zwecke verwendet, im dem dem Lieferort entsprechenden Bestimmungsland eingesetzt und nicht Dritten zum Gebrauch überlassen oder an Dritte veräussert werden.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

18.1. Gerichtsstand ist am Sitz der imoberdorf AG. Imoberdorf behält sich ausserdem vor, das Gericht am Sitz des Bestellers anzurufen.
18.2. Alle mit der imoberdorf AG eingegangenen Rechtsverhältinsse unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht.

(Rev. 11/2022)

Aktuelles aus unserer Branche


Flexible Lösungen mit einer hohen Genauigkeit und Dynamik
Rundtaktmaschine

Flexible Lösungen mit einer hohen Genauigkeit und Dynamik

10. Februar 2023 08:57 1 min. Lesezeit
Sicher in die Zukunft mit dem Kundendienst der Imoberdorf AG
Grüne Produktionsmaschine

Sicher in die Zukunft mit dem Kundendienst der Imoberdorf AG

10. Februar 2023 08:56 1 min. Lesezeit
Unser neues Flaggschiff "imo-flex"
Imo-Flex Maschine

Unser neues Flaggschiff "imo-flex"

10. Februar 2023 08:54 2 min. Lesezeit
Alle News

Das könnte Sie auch interessieren